AGB

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Allgemeine Lizenzbedingungen für die zeitlich begrenzte Bereitstellung von „datenbanken24“

Verwender: GOD Gesellschaft für Organisation und Datenverarbeitung mbH, Roseliesstraße 1, 38126 Braunschweig (GOD)

Stand: 25. Mai 2018

 

§ 1 Geltungsbereich und Änderungsrecht
  1. Diese Allgemeinen Lizenzbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Kunden und der GOD, die die zeitlich begrenzte Bereitstellung von datenbanken24
    (nachfolgend auch: Anwendung) zur Nutzung ihrer Funktionalitäten über eine Telekommunikationsverbindung durch GOD zum Gegenstand haben. Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden, die GOD nicht ausdrücklich anerkennt, sind für GOD unverbindlich, auch wenn GOD diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Die Allgemeinen Lizenzbedingungen gelten auch dann, wenn GOD in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden dessen Aufträge vorbehaltlos ausführt.
  2. Diese Allgemeinen Lizenzbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen der GOD mit dem Kunden oder seinem Rechtsnachfolger, die die
    zeitlich begrenzte Bereitstellung von datenbanken24 über eine Telekommunikationsverbindung durch GOD zum Gegenstand haben, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart wurden.
  3. GOD ist befugt, diese Allgemeinen Lizenzbedingungen zum Beginn eines jeden Verlängerungszeitraums (vgl. § 16) zu ändern. Soweit GOD dies beabsichtigt, werden die
    Änderungen dem Kunden mindestens vier Wochen vor ihrer Wirksamkeit schriftlich mitgeteilt. Dem Kunden steht ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des
    Wirksamwerdens der Änderungen zu. Erfolgt seitens des Kunden innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung keine schriftliche Kündigung, so werden
    die Änderungen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. GOD wird den Kunden jeweils auf diese Folgen in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen.

 

§ 2 Vertragsabschluss und Vertragsänderungen
  1. Der jeweilige Vertrag mit GOD kommt ausschließlich durch in Textform erfolgenden Abschluss eines Hauptvertrages oder durch Annahme eines schriftlich oder in Textform
    abgegebenen Angebots zustande.
  2. Soweit Mitarbeitern von GOD keine gesetzliche Vertretungsmacht zukommt, sind sie nicht befugt, Nebenabreden zu treffen oder Vertragsänderungen und/oder Vertragsergänzungen herbeizuführen.
  3. Die Präsentation der Leistungen von GOD in Prospekten, Anzeigen und im Internet sind freibleibend und unverbindlich. Dem Kunden zumutbare technische Abweichungen von Angaben in Präsentationen bleiben vorbehalten.

 

§ 3 Vertragsgegenstand allgemein
  1. Gegenstand von Verträgen unter Geltung dieser Allgemeinen Lizenzbedingungen ist die Bereitstellung von datenbanken24 und Vermittlung entsprechender zeitlich begrenzter Nutzungsrechte.
  2. GOD bietet die zeitweise Nutzung von datenbanken24 über eine Telekommunikationsverbindung einschließlich der Bereitstellung von Speicherplatz für die vom Kunden
    einzugebenden und/oder durch Nutzung der Anwendungen erzeugten und/oder die zur Nutzung der Anwendung erforderlichen Daten (nachfolgend insgesamt: „Anwendungsdaten“) zeitlich begrenzt auf die Vertragslaufzeit gegen Entgelt.

 

§ Art und Umfang von Leistungen, Bereitstellung von Anwendungen und Speicherplatz für Anwendungsdaten sowie Softwarenutzung
  1. GOD hält ab dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt auf einer zentralen Datenverarbeitungsanlage oder mehreren Datenverarbeitungsanlagen (nachfolgend auch
    bei Mehrzahl „Server“) datenbanken24 in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellsten auf dem Markt befindlichen Version zur Nutzung für den Kunden bereit. Es
    erfolgt keine Überlassung der Anwendungen. Übergabe für die vertraglichen Leistungen von GOD ist vielmehr der Routerausgang des von GOD genutzten Rechenzentrums, in dem der Server, auf dem datenbanken24 durch GOD bereitgehalten wird, von dem Rechenzentrumsbetreiber gehostet wird. Die Anbindung des Kunden an das Internet, die
    Aufrechterhaltung der Netzverbindung sowie die Beschaffung und Bereitstellung der auf Seiten des Kunden erforderlichen Hard- und Software ist nicht Gegenstand des jeweiligen unter diese Allgemeinen Lizenzbedingungen fallenden Vertrages.
    Hierneben ermöglicht GOD dem Kunden den Zugriff auf die datenbanken24 zugehörige Anwendungsdokumentation. Gedruckte Anwendungsdokumentationen sind weder geschuldet noch Gegenstand der Leistungen von GOD.
  2. Hierzu räumt GOD dem Kunden das einfache, räumlich unbeschränkte, zeitlich auf die Vertragsdauer begrenzte Recht, datenbanken24 in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellsten Version und Edition zu eigenen betrieblichen Zwecken durch die vom Kunden gewünschte Anzahl von registrierbaren Nutzern zu eigenen betrieblichen Zwecken im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen, ein. Klarstellend wird festgehalten, dass, soweit GOD während der Vertragsdauer des jeweiligen Vertrages neue Versionen, Updates oder Upgrades der Anwendungen bereitstellt, das vorstehende Nutzungsrecht für diese in gleicher Weise gilt. Die Parteien sind sich jedoch einig, dass –
    außer zum Zwecke der Mängelbeseitigung – GOD zu Aktualisierungen von datenbanken24 zwar berechtigt, aber vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen nicht verpflichtet ist.
    Die Anwendungen sind urheberrechtlich geschützt. Alle weitergehenden Rechte an den Anwendungen einschließlich ihrer Kopien bleiben unbeschadet der gesetzlichen Mindestnutzungsrechte nach § 69 d und e UrhG bei GOD. Die Vergabe von Unterlizenzen durch den Kunden ist unzulässig. Die dem Kunden entsprechend eingeräumten Rechte sind ohne Zustimmung von GOD nicht übertragbar.
  3. GOD wird dem Kunden datenbanken24 testweise zur Verfügung stellen. Während des Tests darf die Nutzung ausschließlich zu Testzwecken erfolgen. Nach Ablauf/Beendigung des Testzeitraums erlöschen sämtliche Nutzungsrechte des Kunden automatisch, soweit die Parteien nicht eine Vereinbarung über die reguläre Nutzung der Anwendungen schließen.
  4. Die Funktionalitäten von datenbanken24 ergeben sich ausschließlich und abschließend aus der bei Vertragsschluss bekannten Funktionsbeschreibung und sind dem Kunden zu diesem Zeitpunkt durch den Funktionstest vollumfänglich bekannt.
  5. Im Rahmen etwaiger Weiterentwicklung von datenbanken24 können Teilfunktionen verändert werden oder wegfallen. Dies hat auf den Bestand des jeweiligen Vertrages und dessen Laufzeit, solange für den Kunden die Erreichung des Vertragszwecks nicht gefährdet wird, keine Auswirkungen.
  6. Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen gehören Konfigurationen, Implementierungen, Parametrisierungen, Einweisungen, Schulungen, Anpassungen, Service und Support etc. genauso wie sonstige Zusatzleistungen, die nicht ausdrücklich als Leistungsgegenstand bestimmt sind, nicht zu den vertragsgegenständlichen Leistungen.

 

§ Nutzungsrechte an Entwicklungsleistungen und Anpassungen

Entwicklungsleistungen und Anpassungen an individuelle und besondere Kundenanforderungen von datenbanken24 sind nicht geschuldet, sondern können allenfalls
zusätzlich individuell vereinbart werden. Sollten jedoch Entwicklungsleistungen und Anpassungen individuell vereinbart und durch GOD vorgenommen werden, so kann GOD
diese als Funktionalitäten in datenbanken24 integrieren und sämtlichen Kunden und Nutzern von datenbanken24 zur Verfügung stellen. Trotz der individuellen Beauftragung durch den Kunden verbleiben in einem solchen Fall die ausschließlichen Nutzungsrechte auch an den Anpassungen bei GOD. Dem Kunden werden hingegen einfache zeitlich auf die jeweilige Vertragslaufzeit begrenzte Nutzungsrechte entsprechend § 4 dieser Lizenzbedingungen eingeräumt.

 

§Vergütung, Preise und Zahlungsbedingungen sowie Preisanpassung
  1. Die Vergütung für die zu erbringenden Leistungen der Nutzungsgewährungen bezüglich datenbanken24 ergibt sich aus den jeweiligen Vertragsunterlagen. Sie ist abhängig von den jeweils gebuchten Komponenten, insbesondere Datenbank-Volumen, registrierbaren Benutzern laut gewählter Lizenzstufe sowie Laufzeit des Vertrages.
  2. Alle Preise und Preisangaben verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  3. Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen sind ausschließlich die in den jeweiligen Vertragsunterlagen ausdrücklich bestimmten Leistungen in den Preisen enthalten. Kosten der Konfigurationen, Implementierungen, Parametrisierungen, Einweisungen, Schulungen, Anpassungen, Service und Support etc. sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen genauso wie sonstige Zusatzleistungen, die nicht ausdrücklich als Leistungsgegenstand bestimmt sind, gesondert zu vergüten. Soweit der Kunde solche Leistungen von GOD in Anspruch nimmt, sind diese vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen nach der jeweils im Zeitpunkt der Beauftragung geltenden allgemeinen Honorarsätze von GOD betreffend datenbanken24 zu vergüten.
  4. Zum Ausgleich von gestiegenen Personal- und sonstigen Kosten hat GOD das Recht, die Preise und Vergütungen für die jeweiligen vertragsgegenständlichen Leistungen zu ändern. Eine solche Preisänderung ist jedoch frühestens 12 Monate nach Vertragsschluss und nur einmal jährlich zulässig. GOD wird dem Kunden die Änderungen spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich ankündigen. Für den Fall, dass der Kunde die Preiserhöhung nicht akzeptiert, ist er berechtigt, den Vertrag im Ganzen mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats zu kündigen. Im Fall der Kündigung gelten bis zum Wirksamwerden der Kündigung die nicht erhöhten Preise.

 

§ 7 Mitwirkungspflichten

Der Kunde verpflichtet sich GOD bei der Leistungserbringung kostenfrei aktiv und bestmöglich zu unterstützen. Er verpflichtet sich insbesondere:

  1. GOD jedwede Fehler, Mängel und Störungen unverzüglich mitzuteilen und GOD bei der Mangelfeststellung und –Beseitigung bestmöglich zu unterstützen, insbesondere
    unverzüglich Einsicht in die Informationen zu gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Mangels ergeben, auf Anforderung an Tests zur Mangelfeststellung und -beseitigung teilzunehmen sowie bei entsprechender Aufforderung unverzüglich die Zugangsvoraussetzungen für einen Remote-Zugriff durch GOD zur Mangelfeststellung und -beseitigung zu schaffen;
  2. angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die Anwendungen ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeiten zu treffen, in dem er diese vor ihrem operativen Einsatz gründlich auf deren Verwendbarkeit zu dem beabsichtigten Zweck testet;
  3. GOD frühzeitig alle Informationen, Unterlagen und Daten, die zur Vertragsdurchführung benötigt werden oder hilfreich sind, zur Verfügung zu stellen;
  4. erforderliche Einwilligungen der jeweils Betroffenen einzuholen, soweit bei Nutzung der Anwendung personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet oder genutzt werden und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift;
  5. regelmäßige und der Bedeutung der Daten entsprechende Sicherungen durchzuführen und eigene Sicherungskopien zu erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu ermöglichen, wobei etwaige Verpflichtungen von GOD zur Durchführung von Backups hiervon unberührt bleiben.

 

§ Mängelhaftung

Für Mängel der jeweiligen vertragsgegenständlichen Leistungen haftet GOD wie folgt:

  1. Sind die von GOD nach dem jeweiligen Vertrag zu erbringenden Leistungen mangelhaft, wird GOD innerhalb angemessener Frist und nach Zugang einer Mängelrüge die Leistungen nach eigener Wahl nachbessern oder erneut erbringen.
  2. Schlägt die mangelfreie Erbringung aus Gründen, die GOD zu vertreten hat, auch innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist fehl, kann der Kunde die
    vereinbarte Vergütung um einen angemessenen Betrag mindern.
  3. Der Kunde wird GOD unverzüglich von aufgetretenen Mängeln schriftlich oder per E-Mail unterrichten.
  4. Der Kunde wird GOD bei der Beseitigung der Mängel unentgeltlich und bestmöglich unterstützen und ihr insbesondere alle notwendigen Unterlagen, Daten etc. zur Verfügung stellen, die GOD bei der Analyse und Beseitigung des Mangels förderlich sein könnten.
  5. Die verschuldensunabhängige Haftung von GOD auf Schadensersatz (§ 536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen. § 11 bleibt unberührt.

 

§ Schutzrechte Dritter
  1. GOD wird den Kunden gegen alle Ansprüche verteidigen, die aus einer Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts durch das vertragsgemäß genutzte
    Lizenzmaterial hergeleitet werden. GOD übernimmt dem Kunden gerichtlich auferlegte Kosten und Schadensersatzbeträge, sofern der Kunde GOD von solchen Ansprüchen
    unverzüglich schriftlich benachrichtigt hat und GOD alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben.
  2. Sind gegen den Kunden Ansprüche gemäß Ziff. 1 geltend gemacht worden oder zu erwarten, kann GOD auf seine Kosten das Lizenzmaterial in einem für den Kunden zumutbaren Umfang ändern oder austauschen. Ist dies oder die Erwirkung eines Nutzungsrechts mit angemessenen Aufwand nicht möglich, kann jeder Vertragspartner
    die Lizenz für das betreffende Programm fristlos kündigen. In diesem Fall haftet GOD dem Kunden für den ihm durch die Kündigung entstehenden Schaden nach Maßgabe von § 11.
  3. GOD hat keine Verpflichtungen, falls die Ansprüche gemäß Ziff. 1 auf kundenseitig bereitgestellten Programmen oder Daten oder darauf beruhen, dass das Programm und darin enthaltene Datenbestände nicht in einer von GOD gelieferten gültigen, unveränderten Originalfassung oder unter anderen als in den Vertragsunterlagen angegebenen Einsatzbedingungen benutzt wurden.
  4. Der Kunde verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass er (z.B. bei der Übermittlung von Texten/Daten Dritter auf den Server des Anbieters) alle Rechte Dritter an von ihm verwendeten Materialien beachtet. Er verpflichtet sich, GOD von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung von datenbanken24 durch ihn beruhen und/oder die sich aus vom Kunden verursachten datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit seiner Nutzung von datenbanken24 verbunden sind.

 

§ 10 Übertragung von Rechten

Der Kunde darf – vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen – einzelne Rechte aus diesem Vertrag sowie den Vertrag im Ganzen nicht auf Dritte übertragen, es sei denn GOD erteilt hierzu ausdrücklich seine Zustimmung. GOD wird die Zustimmung erteilen, wenn berechtigte Belange des Kunden an der Übertragung von Rechten die berechtigten Interessen von GOD am Unterbleiben der Rechteübertragung überwiegen. GOD wird die Zustimmung zur Rechteübertragung nicht unbillig verweigern.

 

§ 11 Haftungsausschluss und Haftungsbegrenzung
  1. Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch GOD, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden, haftet GOD im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen stets unbeschränkt

– bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
– bei Arglist
– bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung
– bei Garantieversprechen oder Zusicherung, soweit vereinbart und
– soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

  1. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten), durch leichte Fahrlässigkeit von GOD, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung der Höhe nach
    auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Dies gilt nicht, soweit zugleich Ziff. 1 dieses § Anwendung findet.
  2. Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.
  3. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, Vertretern und Organen der GOD.

 

§ 12 Referenzangabe
  1. Der Kunde erklärt sich einverstanden damit, dass GOD ihn in Verbindung mit den vertragsgegenständlichen Anwendungen der GOD im angemessenen Umfang zu eigenen Werbezwecken benennt bzw. beschreibt und unter Verwendung von Firmenlogo/Markennamen des Kunden entsprechende Referenzangaben tätigt.
  2. Der Kunde verpflichtet sich zudem, GOD als Referenz beim Vertrieb ihrer Leistungen in angemessenem Umfang zu unterstützen.

 

§ 13 Mitarbeiterschutz und Abwerbungsverbot
  1. GOD und der Kunde verpflichten sich wechselseitig, die Abwerbung von Mitarbeitern bzw. Versuche zur Abwerbung von Mitarbeitern der jeweils anderen Partei zu unterlassen.
  2. Schließt der Kunde dennoch während eines Vertragsverhältnisses mit GOD oder in einem Zeitraum von bis zu sechs Monaten nach Beendigung eines Vertragsverhältnisses mit GOD mit einem Arbeitnehmer von GOD einen Arbeitsvertrag, schuldet er GOD ein Vermittlungshonorar in Höhe eines mit dem Arbeitnehmer vereinbarten Bruttojahresgehalts zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Kunde wird GOD unverzüglich die Eingehung eines solchen Arbeitsverhältnisses sowie das vereinbarte Bruttojahresgehalt mitteilen und auf Anforderung entsprechende Nachweise vorlegen.

 

§ 14  Vertraulichkeit

Die Vertragspartner werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen vertraulich behandeln. Hardware, Software, Modelle und Unterlagen (z.B. Berichte, Zeichnungen, Skizzen, Muster etc.), die sich die Vertragspartner gegenseitig zur Verfügung stellen, dürfen nur für den vertraglich vorgesehenen Gebrauch eingesetzt werden. Eine darüber hinausgehende Vervielfältigung oder Überlassung an Dritte ist nicht gestattet. Die Vertragspartner haben die zur Erfüllung der Vertragsinhalte überlassenen Unterlagen im jeweils gegenseitigen Interesse sorgfältig aufzubewahren. Diese Unterlagen sind spätestens zum Vertragsende herauszugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht an diesen Unterlagen ist ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Vertragspartner werden personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners unter Einhaltung der Bestimmungen der Datenschutzgesetze und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeiten und nutzen. Sie werden diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern und sie nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners bzw. der betroffenen Person an Dritte weitergeben.

 

§ 15 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn sein Anspruch, auf den er das Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht stützt, auf diesem Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 16 Vertragsbeginn und -laufzeit, Kündigung
  1. Der jeweilige Vertrag beginnt mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung. Die Laufzeit ergibt sich aus den jeweiligen Vertragsunterlagen.
  2. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Vertragsparteien frühestens zum Ablauf der Laufzeit mit einer Frist von drei Kalendermonaten, beziehungsweise im Falle von Verträgen mit einer Laufzeit von einem Monat mit einer Frist von zwei Wochen, gekündigt werden. Anderenfalls verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Laufzeit und kann dann ebenfalls mit gleicher Frist zum Ablauf des jeweiligen Verlängerungszeitraums gekündigt werden.
    Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Das Recht des Kunden den Vertrag außerordentlich fristlos zu kündigen, wenn ihm der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird, wird ausgeschlossen (§ 543 Abs. 2 Ziff. 1 BGB):
  3. Alle Kündigungen nach dem jeweiligen Vertrag haben schriftlich zu erfolgen.

 

§ 17 Pflichten bei und nach Beendigung des Vertrages
  1. GOD verpflichtet sich, die vom Kunden gespeicherten Anwendungsdaten frühestens einen Monat nach Beendigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses zu löschen/löschen zu lassen.
  2. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, etwaig nach Vertragsbeendigung noch von ihm benötigte Anwendungsdaten zu exportieren. GOD wird ihn jedoch hierbei auf Anfrage angemessen unterstützen. Entsprechende Unterstützungsleistungen erfolgen entgeltlich und sind gesondert zu vergüten.

 

§ 18 Textform

Änderungen oder Ergänzungen von unter diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossenen Verträgen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Textformerfordernis.

 

§ 19 Gerichtsstand und Rechtswahl
  1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus unter Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossenen Verträgen oder im Zusammenhang mit solchen Verträgen ergeben, ist Braunschweig. Die Parteien haben zudem das Recht am allgemeinen Gerichtsstand der jeweils anderen Partei zu klagen.
  2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss aller Rechtsnormen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen; die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenverkauf ist ausgeschlossen.

 

§ 20 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die unter ihrer Geltung geschlossenen Verträge wirksam und die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen wird hierdurch nicht berührt.